Änderung zu Kinderreisepässen ab 01.01.2021
Laut Passgesetz (PassG), ändert sich für Kinderreisepässe ab 01.01.2021:
Neuausstellung für 1 Jahr (höchstens bis zum 12. Lebensjahr)
die Verlängerung für maximal 1 Jahr (höchstens bis zum 12. Lebensjahr)
Gebühr für die Neuausstellung: 13,00 Euro
Gebühr für die Verlängerung: 6,00 Euro
Bei Reisen außerhalb Deutschlands benötigen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)
Antragsdauer:
Personalausweis und Reisepass ca. 3-4 Wochen
Kinderreisepass (Gültigkeit bis 12 Lebensjahr) ca. 1-5 Arbeitstage
Zur Beantragung ist ein Lichtbild (biometrisch) und die Vorlage einer Urkunde (Abstammungs- oder Geburtsurkunde) erforderlich. Die Urkunde bitte entsprechend des geführten Familiennamens.
Bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche von einem Reisepass unter 18 Jahren, Personalausweis unter 16 Jahren und Kinderreisepass sind:
persönliches Erscheinen der Kinder und Jugendlichen
die Unterschriften bzw. schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
erforderlich.
Bitte prüfen Sie, ob eine Neuausstellung (Gebühr 13,00 Euro) im Jahr 2020 (Gültigkeit für 6 Jahre) sinnvoll wäre.
Dies gilt auch für noch gültige Kinderreisepässe.
Anträge sind bitte bis spätestens 10. Dezember 2020 abzugeben.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Einwohnermeldeamt: 036020 700 17
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Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
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